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| Fahren ohne Führerschein wird Straftat | ||
| Das Steuern eines Kraftfahrzeuges ohne entsprechende Fahrerlaubnis wird neu als Straftat eingestuft. Der Besitzer einer Fahrerlaubnis, der jeweils das Alter von 60, 65 und 68 Jahren erreicht hat - nach Erreichen eines Alters von 68 Jahren alle zwei Jahre - ist verpflichtet sich einer regelmäßigen ärztlichen Untersuchung zu unterziehen. Das medizinische Gutachten muss er bei sich haben, um es dem Polizisten auf Aufforderung vorzeigen zu können. | ||
| Soll jedoch nicht für Ausländer gelten. | ||
| In der Gesetzesänderung wurden die Befugnisse der Polizei der Tschechischen Republik und der Gemeindepolizei neu geregelt. Polizisten dürfen eine Weiterfahrt verhindern, wenn ein berechtigter Grund vorliegt (Unfallverschuldung, Verweigerung des Alkoholtests u. a.), und dürfen dem Fahrer an Ort und Stelle die Fahrerlaubnis entziehen. Auch Gemeindepolizisten haben das Recht, den Fahrer an einer Weiterfahrt zu behindern. | ||
| Bei Verdacht auf Begehung eines Verstoßes haben Polizisten neu die
Möglichkeit, vor Ort eine Kaution bis zu einer Höhe von 50 000 CZK
einzuziehen. Die Kaution dient als Mittel, die Beteiligung des Fahrers
am Verfahren über den Verstoß abzusichern, und wird in voller Höhe
rückerstattet, wenn dieser beim weiteren Verfahren der Begehung eines
Verstoßes für nicht schuldig befunden wird. |
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